Wie kann ich mich gegen Scheinselbstständigkeit absichern?
Im Sozialrecht kann die Verantwortung des Arbeitgebers nicht mit einem Dritten geteilt werden. Das Risiko der Scheinselbständigkeit beim Kunden bleibt unabhängig von der gewählten Kooperationsform (direkt oder indirekt, als Freiberufler, Subunternehmer oder externen Berater über einen Vermittler) bestehen.
Vielmehr kann durch einen Vermittler oftmals die unternehmerische Freiheit der Freelancer verloren gehen. Im Bereich der Plattform-Ökonomie können sich dagegen entscheidende Vorteile für die Beurteilung des Unternehmerrisikos ergeben, da die Freiberufler die Möglichkeit haben öffentlich am Markt aufzutreten und sich direkt mit den Unternehmen abzustimmen.