Was ist Scheinselbstständigkeit?

„Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet“. 

Selbstständigkeit Scheinselbstständigkeit
  • Auftragnehmer ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert
  • Auftragnehmer erledigt seine Tätigkeit eigenverantwortlich und weisungsfrei
  • Auftragnehmer trägt wirtschaftliches Risiko, nicht nur generell sondern auch bzgl. konkreter Leistungserbringung
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
  • Weisungsgebundene Leistungserbringung
  • Kein unternehmerisches Risiko bei Leistungserbringung
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